Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie werden bei gesetzlich Krankenversicherten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Deshalb ist es wichtig, zum Erstgespräch die Versichertenkarte mitzubringen.
In meiner Praxis können alle gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich Leistungen der kassenärztlichen Versorgung. Hierzu gehören insbesondere:
- Psychotherapeutische Sprechstunden
- Probatorische Sitzungen
- Diagnostische Leistungen im Rahmen einer laufenden Behandlung
- Akuttherapie, Kurzzeittherapie und Langzeittherapie
Bitte beachten: Hiervon ausgenommen ist das Ausfallhonorar – siehe untenstehend.
Nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden zusätzliche Angebote wie beispielsweise Kunsttherapie, Fachberatung, Coaching, Supervision, Vorträge, Fortbildungen oder diagnostische Abklärungen außerhalb einer laufenden Behandlung.
Diese Leistungen erfolgen grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis.
Private Krankenversicherung
Die Rechnungen bei Privatversicherten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) gestellt.
Psychotherapeutische Leistungen werden zunächst privat bezahlt und anschließend bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Verhaltenstherapie Bestandteil Ihres persönlichen Versicherungstarifs ist und ob Beschränkungen hinsichtlich psychotherapeutischer Leistungen bestehen (z. B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr oder Erstattungshöhe).
Da das Verfahren je nach Krankenversicherung unterschiedlich ist, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob bestimmte Formulare, Vordrucke oder Anträge erforderlich sind.
Beihilfe
Verhaltenstherapie ist grundsätzlich beihilfefähig. Die therapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) abgerechnet.
Die erforderlichen Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind von den Versicherten bei der zuständigen Beihilfestelle anzufordern.
Selbstzahlerleistungen
Einige Angebote meiner Praxis sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und werden daher privat in Rechnung gestellt.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Kunsttherapeutische Angebote
- Tiergestützte Angebote außerhalb einer Richtlinientherapie
- ADHS- und Autismusdiagnostik ohne anschließende Behandlung in meiner Praxis
- Elternberatung und Coaching
- Paarberatung
- Fachberatung
- Supervision
- Vorträge und Fortbildungen
- Weitere individuelle Beratungsangebote
Die Abrechnung erfolgt je nach Leistungsart auf Grundlage der GOP oder nach vorheriger Honorarvereinbarung.
Diagnostik bei ADHS und Autismus
In meiner Praxis biete ich diagnostische Abklärungen bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sowie Autismus-Spektrum-Störungen an.
Die Diagnostik von ADHS und Autismus ist grundsätzlich Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung und kann im Rahmen einer laufenden Behandlung in meiner Praxis erfolgen.
Da meine Behandlungskapazitäten begrenzt sind, kann ich diagnostische Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich für Patient:innen anbieten, die sich bereits in Behandlung befinden oder eine Behandlung bei mir beginnen.
Für reine diagnostische Fragestellungen ohne anschließende Therapie in meiner Praxis biete ich eine Abklärung als Selbstzahlerleistung an.
Die Inanspruchnahme einer Selbstzahlerleistung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf den Zugang zu kassenärztlichen Leistungen.
Ausfallhonorar
Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Für nicht fristgerecht abgesagte Termine wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90,00 € berechnet.
Dies gilt auch bei kurzfristigen Erkrankungen oder unvorhersehbaren Verhinderungen.